Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der D+S Automotive GmbH, Bismarckstraße 142 (Tectrum-Tower), 47057 Duisburg, Deutschland, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie sind als B2B-Veranstaltungen für ein geschäftliches bzw. berufliches Fachpublikum konzipiert.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das jeweils bereitgestellte Buchungs- oder Ticketsystem oder auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.
Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter oder den von ihm eingesetzten Ticketdienstleister zustande.
Die Zahl der verfügbaren Plätze kann begrenzt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach wirksamem Vertragsschluss.
Teilnahmegebühr und Leistungen
Die jeweils geltende Teilnahmegebühr und die darin enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung und dem jeweiligen Buchungsprozess.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Anreise, Übernachtung und persönliche Aufwendungen nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.
Die im Buchungsprozess angegebenen Preise und steuerlichen Angaben sind maßgeblich.
Zahlung
Die Zahlung richtet sich nach den im Buchungsprozess oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
Wird für Anmeldung und Zahlungsabwicklung ein externer Ticketdienstleister eingesetzt, können ergänzend dessen technische Nutzungs- und Zahlungsbedingungen gelten.
Vertragspartner für die Teilnahme an der Veranstaltung bleibt, sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, die D+S Automotive GmbH.
Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung muss in Textform oder über die hierfür im Buchungssystem vorgesehene Funktion erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.
Bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Stornierung wird eine Verwaltungs- und Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Ticketpreises erhoben.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige wirksame Stornierung ist der volle Ticketpreis zu zahlen.
Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersatzteilnehmende
Anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmenden kann grundsätzlich bis zum Veranstaltungsbeginn eine andere geeignete Person aus demselben oder einem anderen Unternehmen benannt werden.
Für die Änderung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
Der Veranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Änderung aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzfristig nicht mehr umsetzbar ist.
Programm- und Ablaufänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichen Gründen einzelne Programmpunkte, Referenten, Zeitabläufe, Räume oder sonstige organisatorische Details zu ändern, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Zweck der Veranstaltung erhalten bleiben.
Die Teilnahme oder der Auftritt eines bestimmten Referenten oder die Durchführung eines bestimmten einzelnen Programmpunkts wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Änderungen dieser Art berechtigen grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Absage oder Verlegung der Veranstaltung
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, informiert der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich.
Bei einer vollständigen Absage wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet, soweit für die konkrete Buchung keine bereits vollständig erbrachte gesonderte Leistung entgegensteht.
Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behält die Buchung grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Ist die Teilnahme am Ersatztermin für den Teilnehmenden nicht möglich, kann er innerhalb einer vom Veranstalter mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr verlangen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den nachfolgenden Haftungsregelungen.
Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche, von den Vertragsparteien nicht beherrschbare Ereignisse, die trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden können und die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Verbote oder erhebliche Einschränkungen, kriegerische Ereignisse, Terrorlagen, Epidemien oder Pandemien, erhebliche Störungen der Energie- oder Verkehrsinfrastruktur oder vergleichbare Ereignisse gehören.
Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder – soweit zumutbar – organisatorisch anzupassen.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Fall einer vollständigen Absage nach Maßgabe von Ziffer 8 und den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Hausrecht und Verhalten während der Veranstaltung
Der Veranstalter und der Betreiber der Veranstaltungsstätte üben das Hausrecht aus.
Den organisatorischen und sicherheitsbezogenen Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals und des Betreibers der Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.
Teilnehmende können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs
- Gefährdung anderer Personen
- rechtswidrigem Verhalten
- Belästigung anderer Veranstaltungsteilnehmer
- Missachtung berechtigter Sicherheitsanweisungen
Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Die Aufnahmen können insbesondere zur redaktionellen Berichterstattung, Dokumentation und Kommunikation über das CAR IT-Symposium sowie über vergleichbare Veranstaltungen des Veranstalters verwendet werden.
Die Anfertigung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer erforderlichen Einwilligung.
Bei gezielten Einzel-, Interview- oder Portraitaufnahmen wird, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich an das Veranstaltungsteam wenden. Der Veranstalter wird dies im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigen.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen werden in den Datenschutzhinweisen zur Veranstaltung bereitgestellt.
Eigene Aufnahmen und Veranstaltungsinhalte
Vorträge, Präsentationen, Veranstaltungsunterlagen, Fotos, Videos und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung über den persönlichen beziehungsweise unternehmensintern zulässigen Gebrauch hinaus ist nur gestattet, soweit der jeweilige Rechteinhaber zugestimmt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Der Veranstalter oder der jeweilige Referent kann Foto-, Film- oder Tonaufnahmen einzelner Vorträge oder Präsentationen untersagen.
Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Persönliche Gegenstände
Für Garderobe, Gepäck, technische Geräte und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine besondere Verwahrungspflicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Haftungsregelungen nach Ziffer 13 bleiben hiervon unberührt.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls in ergänzenden Datenschutzhinweisen zur jeweiligen Veranstaltung enthalten.
Werden externe Dienstleister, insbesondere Ticket- oder Registrierungsplattformen, eingesetzt, können ergänzende Datenschutzhinweise gelten.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und ein berufliches Fachpublikum.
Vorsorglich gilt:
Die D+S Automotive GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Duisburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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